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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Blackbox Solutions GmbH

Viktor-Kaplan-Straße 7

8753 Fohnsdorf

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I. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, außer es wurde im Angebot ausdrücklich eine Bindungsfrist angegeben. Grundlage unserer Angebote sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Angaben. Der Auftraggeber hat sämtliche Anforderungen der Leistungs- erbringung vollständig bekannt zu geben (insbesondere Art und Beschaffenheit des zu hebenden bzw. zu transportierenden Gutes wie z.B. Abmessungen und Gewichte, Schwerpunkte, Anschlag- und Zurrpunkte, etc.) und Art und Beschaffenheit der Zu- und Abfahrtswege, Stand- und Arbeitsflächen. Sofern der Auftraggeber auf eine Besichtigung verzichtet, haftet er für sämtliche Folgen und Mehr-Kosten, welche sich aus falschen und/oder unvollständigen Angaben ergeben.

In Fällen, in denen wir im Zuge der Vorbereitung der Angebotslegung besonders aufwändige Vorarbeiten (insbesondere für Baustellenbesichtigung und Planung) erbringen behalten wir uns das Recht vor, im Falle des Nicht-Zustandekommens des Auftrags diese Vorleistungen angemessen zu verrechnen.

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II. Leistungserstellung

Wir sind bestrebt, die vereinbarten Leistungen zu den vorgegebenen Terminen zu erbringen, sofern Termine jedoch nicht schriftlich als Fixtermine vereinbart sind, sind Termine grundsätzlich freibleibend, sodass die Geltendmachung von Ersatzansprüchen wegen späterer Leistungserbringung ausgeschlossen ist. Wir sind berechtigt, für die Durchführung des Auftrags Subunternehmer einzusetzen, in diesem Fall haften wir nur für die sorgfältige Auswahl des Subunternehmens.

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III. Annahme der Bestellung, Nebenabreden, Genehmigungen

Die Annahme eines Auftrages sowie Zusagen oder Nebenabreden unserer Mitarbeiter, aber auch Ergänzungen und Abänderungen jedweder Art sind stets erst dann für uns verbindlich, wenn sie von uns schriftlich oder mittels E-Mail bestätigt werden.

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IV. Genehmigungen

Etwaige für den Transport erforderliche behördliche Sondergenehmigungen hat der Auftraggeber zu besorgen sowie erforderliche Sicherheits- und Ab- sperrmaßnahmen zu setzen. Erforderliche Genehmigungen, die vom Auftraggeber eingeholt wurden, sind uns vor Einsatzbeginn in Kopie zu übermitteln und dem Fahrer im Original mitzugeben.
Falls wir gegen gesonderte Verrechnung, die Besorgung von Sondergenehmigungen, Sicherheitsmaßnahmen und Absperrarbeiten übernehmen, haften wir nicht für den rechtzeitigen Erhalt von behördlichen Genehmigungen.

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V. Preis- und Zahlungsbedingungen

Abrechnungsgrundlage ist der jeweils angebotene bzw. vereinbarte Nettopreis, die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Bei Vereinbarung eines Stundensatzes wird jede angefangene 1⁄2 Stunde verrechnet. Bei Vereinbarung eines Tagessatzes wird jeder angefangene Tag verrechnet. Für Zeiten außerhalb der Normalarbeitszeit, sowie bei Samstags-, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit werden Überstundenzuschläge berechnet. Bei auswärtigen Arbeiten werden dem Auftraggeber Diäten berechnet. Sollte eine Nächtigung des Bedienungspersonals erforderlich sein, kommt der Auftraggeber für alle die dadurch bedingten Kosten auf.

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Für Kranarbeiten (Autokräne und LKW-Ladekräne) ist folgende Mindestverrechnung vereinbart: Ladekrane und Autokräne 25to bis 90to Mindestverrechnung 3 Std. exklusive An- und Abfahrt pro Tag. Werden Änderungen in der Ausführung der Bestellung durch Umstände im Risikobereich des Auftraggebers notwendig, so hat er alle damit verbundenen Mehrkosten zu tragen.

Zahlungen sind ohne jeden Abzug, kostenfrei und innerhalb von 14 Tagen ab dem Rechnungsdatum zu leisten. Wird die Zahlungsfrist überschritten, sind wir, unbeschadet der Geltendmachung darüber hinausgehender Verzugsfolgen, berechtigt Verzugszinsen in der Höhe von zehn Prozentpunkten über dem jeweils geltenden – von der Österreichischen Nationalbank verlautbarten – Basiszinssatz zuzüglich der Kosten der Einmahnung, mindestens aber jährlich 12% der Gesamtforderung in Rechnung zu stellen. Die Zurückhaltung von Zahlungen ist ebenso wie die Aufrechnung mit von uns bestrittenen Gegenforderungen des Auftraggebers ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, jederzeit mit Forderungen an den Auftraggeber gegen Forderungen, die dem Auftraggeber gegen uns zustehen, aufzurechnen.

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Sollte über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet werden, steht es uns frei a) sofort vom Auftrag zurück zu treten
b) wöchentliche Teilrechnungen zu erstellen
c) Vorauskasse zu verlangen

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